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Geschultes Personal gem. §34 a GewO

Das Sicherheitspersonal, das durch Security-Plus geschult & durch die IHK im Rahmen des § 34 a GewO geprüft wird, versieht seinen Dienst auf der Grundlage einer mit dem Kunden abgestimmten Dienstanweisung. Die Dienstanweisung enthält sowohl die konkreten Sicherungsschwerpunkte des jeweiligen Objektes, als auch die Aufgabenstellungen für die durchzuführenden Sicherheitskräfte. Hierbei werden folgende Punkte bei der Besetzung der jeweiligen Objekte berücksichtigt:

  • Sicherstellung der Qualität, Betreuung & Kontrolle des eingesetzten Personals durch unsere qualifizierten & geschulten Supervisor, ausgestattet mit Security-Plus Dienstfahrzeugen und Arbeitsmittel.
  • Über die Security-Plus eigene IT-Abteilung, individuell konzipierte Softwaregestützte EDV-Planung der Objektbesetzungen durch die Supervisor bzw. Disponenten & damit Sicherstellung einer kontinuierlichen zuverlässigen Besetzung, durch eigenes eingewiesenes & dem Kunden persönlich vorgestelltes Stammpersonal.
  • Bereitstellung eines objektspezifischen Security-Plus-Dienstordners, der alle gesetzlich relevanten Unterlagen als Nachschlagewerk, sowie die Dienstanweisung als Arbeitsgrundlage enthält.